Immer mehr bestimmt die individuelle Teilhabeplanung/ Schwerpunktplanung unsere Arbeit mit den Menschen in den Werkstätten, in den unterschiedlichen Wohnformen und in der beruflichen Ausbildung.
Über die individuelle Schwerpunktplanung soll der Hilfebedarf personenbezogen ermittelt werden.
Die Ermittlung des persönlichen Bedarfes des Leistungsberechtigten muss durch ein Instrument erfolgen, das sich an der internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) orientiert. Um die Ziele dann möglichst messbar, konkret und überprüfbar zu machen, kann die SMART Methode erfolgreich eingesetzt werden. Es bietet zahlreiche Hilfestellungen für die planenden Personen und ermöglicht somit eine ergebnisorientierte Hilfeplanung.
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Eingetragen von: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 29.11.2022
Kategorie(n): Bildung
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