Volksanwaltschaft bekommt zusätzliche Kompetenz – „Ziel ist es, jegliche Menschenrechtsverletzungen zu verhindern“
10. Juli 2012 | Im gut gefüllten Nationalratssaal erfolgte Dienstagvormittag in einem Festakt der offizielle Startschuss für die neuen Aufgaben der Volksanwaltschaft. Die Volksanwaltschaft und ihre Kommissionen sollen künftig nicht mehr nur die Polizeieinrichtungen, sondern etwa auch Justizanstalten, Schubhaftzentren, Pflegeheime und psychiatrische Anstalten auf die Einhaltung der Menschenrechte kontrollieren. Damit werden das Fakultativprotokoll zum UNO-Abkommen gegen Folter, unmenschliche Behandlung oder Strafe (OPCAT) sowie Teile der UNO-Behindertenrechtskonvention CRDP in Österreich umgesetzt.
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Quelle: derstandard.at
AutorIn: derstandard.at
Zuletzt aktualisiert am: 13.07.2012
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