Hinter PID (Präimplantationsdiagnostik) steckt der Wunsch nach dem maßgeschneiderten Kind. Bei der PID werden im Rahmen einer in-vitro Fertilisation (künstliche Befruchtung) die erzeugten Embryonen auf diverse Erbkrankheiten untersucht. Das Ergebnis dieser Untersuchung bietet dann die Grundlage der Entscheidung, welche der Embryonen eingepflanzt werden.
Behindertes Leben wird durch PID in einem noch früheren Stadium verhindert, als es bisher schon möglich ist. Die diagnostischen Verfahren (PND – Pränataldiagnostik), denen sich schwangere Frauen unterziehen müssen, werden immer genauer und können immer früher feststellen, ob das zu erwartende Kind eine „Schädigung“ haben wird oder nicht. Föten, bei denen erst nach Ablauf der Fristenregelung im Zuge des Screenigs eine zu erwartende Behinderung diagnostiziert wird, können bis zum Tag der Geburt, unter dem Titel „eugenische Indikation“ abgetrieben werden. Und wenn bei einer Spät-Abtreibung der Fetozid nicht „gelingt“ und die Mutter das Kind nicht annimmt, wird diesem Kind jegliche medizinische Behandlung verwehrt, es wird in ein Handtuch gewickelt und zum Sterben „liegen gelassen“.
All dies ist Alltag in österreichischen Spitälern. Sogar Ärzt_innen, die sich grundsätzlich weigern, Abtreibungen innerhalb der Fristenregelung vorzunehmen, führen (Spät-)Abtreibungen im Rahmen der eugenischen Indikation durch.
Auf die Gefahr hin, polemisch zu klingen – diese biopolitischen Maßnahmen sind die „moderne, saubere“ Fortsetzung dessen, was in der NS-Zeit unter T4 gelaufen ist – die systematische Vernichtung bzw. Verhinderung sog. unwerten Lebens.
Für mich stellen sich zwei Fragen:
Was ist so unerträglich am Phänomen Behinderung, dass eine Gesellschaft derart rassistisch agiert – und zwar ideologie-, lager- und klassenübergreifend? Und warum lassen Frauen sich dazu instrumentalisieren?
Behinderte Menschen sind tagtäglich in ihrer Existenz bedroht. Damit meine ich nicht „nur“ PID, PND und eugenische Indikation. Gemeint ist die sog. Alltagseuthanasie. Dieser Begriff, geprägt von der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung, steht für die täglichen Diskriminierungen, sowohl struktureller als auch sozialer Art, denen behinderte Menschen ausgesetzt sind, und die eine chancengleiche Teilnahme am gesellschaftlichen Leben verhindern. Da davon ausgegangen wird, dass viele dieser Diskriminierungen sehr wohl bewusst von der nicht-behinderten Gesellschaft passieren, bezeichnen wir dies als Euthanasie.
Eine der häufigsten Zuschreibungen, die im Zusammenhang mit Behinderung vorkommen, ist die Zuschreibung von Leiden. Aber: Behinderte Menschen leiden nicht per se, sehr wohl sind aber oft die Rassismen, denen sie alltäglich ausgesetzt werden, schwer auszuhalten!
Vielleicht „leiden“ vielmehr nicht-behinderte Menschen an dem Anblick behinderter Personen? Das würde die ganzen Aussonderungsmaßnahmen erklären, die sich unsere Gesellschaft leistet. Das Phänomen Behinderung ist immer auch Projektionsfläche für die eigene Endlichkeit, für krank werden können, für alt werden. Damit will sich eine derart leistungsorientierte Gesellschaft nicht auseinandersetzen und auch nicht konfrontiert werden.
Behinderung wird in der sog. „normalen“ Gesellschaft entweder gar nicht wahrgenommen, oder erhält nur eine besondere Rolle. Behinderung wird mit Anders-Sein, nicht Ich-Sein verbunden. Aber in unserer ach so aufgeklärten Gesellschaft sind behinderte Menschen ja auch Menschen, und genau dieses „Auch-Mensch-Sein“ impliziert eine Wertung von Leben. Es gibt, dieser Argumentation folgend, „lebenswerten Leben“ und folglich auch „lebens-unwertes Leben“.
Menschen werden heutzutage nach ihrer Leistung bewertet, folglich müssen behinderte Menschen ihre Existenzberechtigung über Leistung definieren. Eine häufig verwendete Phrase ist da „trotz ihrer/seiner Behinderung kann sie/er…“ Bleibt noch die Frage, was passiert mit denen, die innerhalb dieser Logik nichts oder zu wenig leisten? Die Zahl derer versuchen wir so gering wie möglich zu halten, mit unterschiedlichen Methoden.
Plötzlich wird selbst von konservativster Seite auf das Selbstbestimmungsrecht der Frau verwiesen. Es ist für jederman(n) nachvollziehbar, dass es für die Frau unzumutbar ist, ein behindertes Kind zu bekommen. Damit wird der Druck auf die Frau abgegeben, sich gesellschaftskonform zu entscheiden. Immerhin bieten wir ihr ja immer bessere Möglichkeiten dies zu tun. Und wenn sie sich falsch entscheidet, ist sie selbst dafür verantwortlich. In der Tat wird es für Mütter behinderter Kinder immer schwieriger, adäquate Unterstützungen zu bekommen.
Niemand redet davon, dass es in unser aller Verantwortung liegt, für alle Menschen unserer Gesellschaft optimale Rahmenbedingungen zu schaffen, um gleichberechtigt teilhaben zu können. Behinderung ist kein Schicksal, schon gar kein Einzelschicksal, weder für die Mutter eines behinderten Kindes, noch für die behinderte Person selbst!
Tamara Grundstein
Peer Counseling, Feministische Beratung,
Supervision, Dis-/Ability Management
www.t-grundstein.com
„Behinderung ist mithin nicht ein pathologisches, sondern ein entwicklungslogisches Ergebnis des Versuches des Menschen, sich an ihn isolierende Bedingungen bestmöglich anzupassen und seine individuelle Existenz mittels dieser Anpassung an und der Aneignung von isolierenden Bedingungen zu erhalten.“
(Zitat: Feuser, Georg: Gemeinsame Erziehung behinderter und nichtbehinderter Kinder im Kindertagesheim – ein Zwischenbericht; 3. Aufl.; Selbstverlag Diak. Werk e.V.; Bremen, 1987, S.103)
AutorIn: Mag.a Tamara Grundstein
Zuletzt aktualisiert am: 04.06.2015
Artikel-Kategorie(n): Eugenik und Menschenwürde, Kommentare, News
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