Das Tauziehen um die Realisierung des neuen Erwachsenenschutzgesetzes, welches die vielkritisierte Sachwalterschaft reformieren soll, zieht sich schon seit Wochen dahin. In der finalen Phase legte sich Finanzminister Schelling wegen zu hoher Kosten quer.
Am 6. Jänner 2017 meldete die Parlamentskorrespondenz positive Signale seitens des Justizministers hinsichtlich der Realisierung des 2. Erwachsenenschutzgesetzes. Brandstetter zeigt sich optimistisch, die Einwände des Finanzministers wegen vorübergehender budgetärer Mehrkosten mit einer neuen Studie ausräumen zu können.
Zu viele Sachwalterschaften
Unbestritten sei, so Justizminister Brandstetter, dass es in Österreich zu viele Sachwalterschaften gebe. Und dass diese sehr oft vermeidbar und durch andere Unterstützungsmaßnahmen ersetzt werden können, das zeige ein sehr positiv laufender Modellversuch.
Kurzfristige Mehrkosten von ca. 13 Mio. Euro würden vor allem dadurch entstehen, dass alle bestehenden Fälle überprüft werden müssten. Brandstetter räumte aber auch ein, dass sich langfristig, wenn das neue Gesetz etabliert ist, Einsparungen eingeben können.
UN-BRK verpflichtet zu Reformen
Brandstetter will aber nicht nur das Kostenargument gelten lassen. In der Aussendung betont er, dass die Sachwalterschaft in vielen Fällen nicht den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention entspräche. Der Staat Österreich sei daher verpflichtet, entsprechende Änderungen vorzunehmen in Richtung Autonomie und Selbstbestimmung behinderter Menschen.
Den Finanzminister will Brandstetter mit einer bei der Wirtschaftsuniversität in Auftrag gegebenen Studie zur langfristigen Kostenabschätzung über den Zeitraum von fünf Jahren hinaus überzeugen. Brandstetter zeigt sich optimistisch, das Gesetzesvorhaben trotz Widerstands im Plenum des Nationalrats durchzubringen.
Quelle:
parlament.gv.at am 09.01.2017:
Brandstetter im Justizausschuss: Strafrechtsreform zeigt Wirkung
AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 18.06.2017
Artikel-Kategorie(n): Menschen mit Lernschwierigkeiten, News
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