Der folgende Leserbriefkommentar wurde an behindertenarbeit.at mit Erlaubnis zur Veröffentlichung zugesendet. Ein Anlass dazu war der Bericht im KURIER (19.02.2019) „29-Jähriger ertrank in Badewanne im Behindertenheim“. Der folgende Kommentar gibt die persönliche Meinung des Autors Walter Waiss wider.
Ein Mensch mit Behinderung zu sein – was bedeutet das? Nein, nicht ein behinderter 32-jähriger, sondern ein Mensch! Ein Mensch mit Behinderung, aber ohne jede weitere Diskussion: ein Mensch! Jede andere Art der Benennung und Beschreibung ist Diskriminierung.
Obwohl es die „UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung“ gibt, ist es bis heute möglich „Behinderter“ zu sagen, zu schreiben.
Obwohl es festgeschriebene internationale Verträge gibt, die auch kontrolliert werden und sanktioniert werden können, ist die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung oft eine radikal andere, als wir sie gewohnt sind und wir sie für uns selbst gestalten wollen.
In diesem Spannungsfeld arbeiten wir – die Betreuerinnen und Betreuer in Arbeits-, Beschäftigungsstätten und in Wohngemeinschaften oder sogar noch „Wohnheimen“.
Ein Mensch mit Behinderung braucht eine betreute Wohnmöglichkeit, die seine Fähigkeiten fördert und seine Schwächen ausgleicht. Ein Mensch mit Behinderung braucht einen Platz zum Leben selbständig und unabhängig von seiner Familie, so, wie auch Menschen ohne Behinderung ihren Lebensweg irgendwann selbständig gehen.
Der Wohnplatz muss sich – selbstverständlich – „rechnen“, muss finanzierbar sein.
Hier beginnt das Problem: Ein Mensch mit Behinderung hat damit nur noch sehr eingeschränkte Möglichkeiten wo und mit wem er/sie in einer Wohngemeinschaft lebt. Kaum Eine_r kann sich die Menschen aussuchen, mit denen er wohnt, lebt – tagein und tagaus, über Jahre und Jahrzehnte – auch wenn es keine Harmonie gibt zwischen einzelnen Bewohner_innen einer Gemeinschaft.
Ich arbeite seit vielen Jahren in diesem Spannungsfeld. 12 Personen leben in der Wohngruppe, in der auch ich Betreuer bin. Montag bis Donnerstag ist dies Wohngruppe betreut zwischen 14:30 Uhr und dem Folgetag um 9 Uhr (mindestens), von Freitag 12:30 Uhr wird durchgehend betreut bis Montag wiederum 9 Uhr. Diese 12 Menschen werden betreut von 2 fachlich ausgebildeten/geschulten Mitarbeiter_innen und einem Zivildiener oder eine_r Absolvent_in des „Freiwilligen sozialen Jahres“.
Behinderung ist ein weiter Begriff. Menschen mit körperlicher Behinderung erkennt jeder von uns sofort. Mentale Behinderungen werden häufig nicht so rasch wahrgenommen. Im Bereich fortschreitenden Alters kommen Erkrankungen wie Verwirrung oder Demenz ins Spiel.
Die Wünsche und auch die Rechte auf Befriedigung persönlicher Wünsche oder auch die Begleitung von Gefühlen, sie brauchen nicht nur Zeit, sondern sie bedeuten, dass oft sofort und „im Augenblick“ reagiert werden muss. Innerhalb von Sekunden haben wir Prioritäten zu setzen und unser Handeln für die nächsten Momente festzulegen: Ein scharfes Messer in der Hand eines/einer Klient_in, weil das Abendessen gemeinsam zubereitet wird, gegen den Epileptischen Anfall eines anderen Bewohners.
Unsere Arbeit ist daher nur schwer messbar, da wir jederzeit und immer Situationen wahrnehmen, die wir abzuschätzen haben und auf diese zu (sofort) zu reagieren haben. Messbar wird oftmals nur unser Scheitern…
Ein_e Klient_in in der Badewanne gegen das Schreiduell zweier Anderer, das zu eskalieren droht.
Nächte in denen wir nicht schlafen können, weil es eine_e Bewohner_in nicht kann: Der Vollmond? Die Erinnerung an den verstorbenen Vater? Liebeskummer? Was auch immer: Wir Betreuer_innen sind da, stehen bereit und versuchen Schmerz zu lindern. Aber in der Früh brauchen ALLE Frühstück und das zeitgerecht, bevor Arbeit losgeht, bevor Fahrtendienste abholen um zur Arbeitsstätte zu bringen.
Wir fällen Entscheidungen, wir setzen Prioritäten.
Nicht jeder Mensch mit Behinderung ist bewegungsunfähig, nicht jeder ist sich möglicher Gefahren bewusst, nicht jeder versteht, dass auch Andere Bedürfnisse haben.
Wir treffen Entscheidungen in Sekunden, wir müssen das tun. Wir tun es mit all unserem Wissen, mit unserer Ausbildung und mit vollem Bewusstsein unserer Verantwortung!
Wir können Fehler machen, wie es jeder Mensch tut. Unsere Entscheidungen haben aber manchmal weitaus größere Auswirkungen, als in anderen Berufen.
Arbeitsverdichtung durch immer engere Budgets, nicht mehr nachzubesetzende Planstellen, da der Beruf auslaugt und manchmal die Betreuenden krank macht, Arbeitssituationen mit zu wenigen Mitarbeiter_innen, extrem lange Arbeitstage – nicht selten über gesetzliche Grenzen hinaus, Notwendigkeiten des sofortigen Einspringens für erkrankte Kolleg_innen: All das sind Bedingungen, die zu Unfällen führen, die nicht sein dürfen.
Aber: Jede_r Betreuer_in hat diese Gefahr jederzeit im Kopf, fühlt sich davon bedroht, ist diesen Gefahren ausgeliefert – nicht von Seiten anvertrauter Klient_innen, sondern von Arbeitsumständen, die planbares und jederzeit verantwortliches Handeln unmöglich machen!
Jede_r von uns Mitarbeiter_innen im Behindertenbereich läuft Gefahr, dass Entscheidungen fürchterliche Folgen haben können!
Jede_r von uns fühlt sich hilflos diesem System ausgeliefert, das mehr scheint, als es ist – jede_r Mitarbeiter_in und auch jede_r Klientin!
Um die Rechte der Menschen mit Behinderung umzusetzen, um Inklusion zu garantieren und selbst um ihre Sicherheit zu garantieren gibt es nur einen Weg, gibt es nur eine Antwort: Gruppengrößen einer realen Familie anzupassen, Betreuer_innenschlüssel zu erhöhen, Ausbildungen höchstwertig anzubieten und entsprechend ihrer Qualifikation einzusetzen und entsprechend zu entlohnen.
Ein Mensch mit Behinderung ist gestorben – ein Beteuer wurde nicht rechtskräftig wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Beides ist extrem tragisch, beides muss verhindert werden!
Und doch können wir Betreuer_innen diese Bedingung im Arbeitsalltag nicht garantieren!
Wir können diese Situation aber auch nicht ändern! Die Gesellschaft, die Politik ist aufgerufen die notwendigen Ressourcen zur Verfügung zu stellen und die entsprechenden Kontrollen (die Länder, das Abreitsinspektorat, die Vertreter_innen der UN-Behindertenrechtskontrolle und auch die Bewohner_innenvertreter_innen) durchzuführen!
Walter Waiss
Fachbetreuer in der Arbeit mit Menschen mit Behinderung
Betriebsratsvorsitzender eines Vereins, der Menschen mit Behinderung umfassend betreut
AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 01.03.2019
Artikel-Kategorie(n): Kommentare, News
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