Auch für die Arbeitssuche ist Persönliche Assistenz notwendig!
In den letzten Monaten war in den Nachrichten immer wieder zu lesen, dass sich die Situation am Arbeitsmarkt in Österreich verschärft. Und gerade bei der Gruppe der behinderten Menschen steigt die Arbeitslosigkeit überdurchschnittlich.
Von verschiedenen Seiten kommen Verbesserungsvorschläge, z.B. eine empfindliche Anhebung der Ausgleichstaxe – damit soll es Unternehmen erschwert werden, sich von der Einstellungspflicht „freizukaufen“.
Vor diesem Hintergrund wurde der Redaktion nun ein Fall bekannt, bei dem das Sozialministeriumservice (vorm. Bundessozialamt) bei der Bewilligung von Persönlicher Assistenz am Arbeitsplatz (PAA) besonders rigide vorgegangen ist. Konkret wollte eine behinderte Person aus Wien, die einige Monate keine Arbeitsstelle hatte, sich wieder auf Arbeitssuche machen. Dafür wollte Sie vorerst für zwei Monate 20 Stunden pro Woche PAA zur Erlangung einer Arbeit bewilligt bekommen.
Keine ungewöhnliche Sache, mag man meinen, da in den „Richtlinien zur Förderung der Persönlichen Assistenz am Arbeitsplatz (PAA)“ eindeutig festgehalten ist:
Durch die PAA soll eine qualitative und quantitative Steigerung der Teilhabe von jenen Menschen mit Behinderung am allgemeinen Arbeitsmarkt oder zur Absolvierung einer Ausbildung sicher gestellt werden, welche auf Grund ihrer Beeinträchtigung personale Unterstützung zur selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Gestaltung ihres Arbeitslebens bzw. ihrer Ausbildung benötigen.
Weiters wird über die Arbeitssuche in den Richtlinien festgelegt:
PAA kann von Menschen mit Behinderung im erwerbsfähigen Alter in Anspruch genommen, die […] mit Hilfe der PAA ein in konkrete Aussicht gestelltes sozialversicherungspflichtiges Dienstverhältnis erlangen können […]
Lt. den Recherchen der Redaktion treffen alle Voraussetzungen in diesem Fall zu, aber trotzdem wurde eine Bewilligung der PAA durch das Sozialministeriumservice verwehrt. Der betroffenen Person wurden statt dessen spezielle Auflagen gemacht, die uns bisher in der Form unbekannt waren: Die Person solle nach jedem Bewerbungsgespräch von der Firma eine Bestätigung verlangen, diese Bestätigung an das Sozialministeriumservice senden und somit für jeden Termin einzeln um PAA ansuchen.
Abgesehen davon, dass Arbeitssuche nicht nur aus dem Wahrnehmen von Bewerbungsgesprächen besteht sondern auch sehr viel Zeit an Vorarbeiten beinhaltet, muss man sich vorstellen, wie erniedrigend es für einen behinderten Menschen sein muss, wenn dieser nach einem Bewerbungsgespräch um eine „Bestätigung für’s Amt“ fragen muss. Will das Sozialministeriumservice mit solchen Aktionen den letzten Rest an positivem Image behinderter Arbeitssuchender zerstören?
Auf Anfrage beim Sozialministeriumservice hat die betroffene Person keine Erklärung über den Grund dieser Vorgehensweise bekommen. Es wurde nur mitgeteilt, dass der Fall an das Ministerium selbst weitergegeben wurde und man auf eine Entscheidung warten müsse.
Bis dahin vergeht für die arbeitssuchende Person viel Zeit. Und es stellt sich die Frage, wie ernst es unsere Politik und Verwaltung wirklich meint, wenn von Verbesserungen für behinderte Menschen am Arbeitsmarkt gesprochen wird, wenn grundlegende Unterstützungsleistungen nicht mehr gewährt werden.
AutorIn: Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 16.06.2017
Artikel-Kategorie(n): Arbeitsintegration und unterstützte Beschäftigung, News
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