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08.10.2013 | Teilurteil: Chance B geht in Berufung
Im März 2011 hat das Land Steiermark sämtliche Leistungsverträge mit Trägern der Behindertenhilfe gekündigt. Chance B hielt diese Vorgehensweise für unzulässig und klagte das Land auf Bezahlung kostendeckender Preise. Ein erstes Urteil ist nun gesprochen.